Ausbildung Straßenbahn-Betriebsleiter*in Vorbereitung auf die Straßenbahn-Betriebsleiter-Prüfung Lehrgang 2024/25
Der Lehrgang vermittelt das notwendige fachliche Wissen, um als Straßenbahn-Betriebsleiter*in tätig sein zu können, und bereitet die Teilnehmer*innen auf die Straßenbahn-Betriebsleiter-Prüfung vor. Er besteht aus insgesamt neun Veranstaltungen. Zwischen Oktober und Dezember finden drei technische bzw. betriebliche Kolloquien statt, die das Ziel haben, technische und betriebliche Themen anzusprechen, die für die ordnungsgemäße Betriebsführung insgesamt verantwortlichen Betriebsleiter*innen maßgebend sind. Es ist aber nicht vorgesehen, den Lehrgangsteilnehmern*innen allumfassendes technisches Wissen zu vermitteln, da vorausgesetzt wird, dass diese bereits ein Grundwissen über Bahnen gemäß BOStrab besitzen. Diese Konzeption der Kolloquien basiert auf den Anforderungen der Prüfungsordnung, dass eine Zulassung zur Prüfung erfolgt, wenn folgende Vorausssetzungen erfüllt sind:
- Erfolgreicher Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Studiums - Mindestens drei Jahre Tätigkeit als Ingenieur*in in Straßenbahnunternehmen in den für den Bau und Betrieb der Straßenbahn wesentlichen Fachbereichen
Anschließend finden im Folgejahr zwischen März und Juni drei technische bzw. betriebliche Repetitorien statt, in denen in Kleingruppen Lösungswege für bereits durchgeführte schriftliche Prüfungen (Klausuren) erarbeitet werden. Die Moderatoren*innen der Repetitorien sind erfahrene Betriebsleiter*innen, die oft auch als Prüfer*in bestellt sind. Sowohl die Kolloquien als auch die Repetitorien werden wie durch Besichtigungen abgerundet. Abschließend findet im November vor der schriftlichen Prüfung, die in der Regel im Dezember abgelegt wird, das Abschlusstraining statt, an dem nur die Prüfungskandidaten*innen teilnehmen dürfen, die im Prüfungsplan der jeweiligen Straßenbahn-Betriebsleiter-Prüfung aufgeführt sind. Der Lehrgang wird mit dem juristischen Kolloquium abgeschlossen, das auch eine Simulation der mündlichen Prüfung im Fach „Verwaltung und Recht“ umfasst. Es findet statt im Januar zwischen der schriftlichen und der mündlichen Prüfung.
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