Allgemeine Geschäftsbedingungen Seminare und Tagungen der beka GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der beka GmbH durchgeführten Veranstaltungen und Maßnahmen.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden (Vertragspartner, der für mehrere Teilnehmende bucht) oder Teilnehmenden müssen für ihre Wirksamkeit von der beka GmbH schriftlich anerkannt werden. Solchen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen
2. Zustandekommen des Vertrages
Der Gegenstand des Vertrages sind die in den aktuellen Veranstaltungsangeboten der beka GmbH enthaltenen Leistungsbeschreibungen oder ein dem Kunden individuell unterbreitetes Angebot der beka GmbH in Textform. Soweit kein individuelles Angebot durch die beka GmbH erstellt wurde, kommt der Vertrag nach Anmeldung durch den Teilnehmenden erst mit der Anmeldebestätigung der beka GmbH zustande.
3. Art der Anmeldung
Für alle Veranstaltungen ist eine Anmeldung im Seminarportal www.bekaseminare.de erforderlich. Anmeldungen per Brief, Fax, Email werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert. Mündliche Anmeldungen sind nicht möglich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
4. Anmeldebestätigung
Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn der Teilnehmende eine Anmeldebestätigung in Textform erhält. Diese ist die Teilnahmeberechtigung.
Die Teilnahmeberechtigung kann jederzeit auf einen anderen zu benennenden Ersatzteilnehmenden gegenüber der beka GmbH in Textform unter Angabe des vollen Namens des Ersatzteilnehmenden übertragen werden. Die Umbuchung ist für den Teilnehmenden und den Ersatzteilnehmenden nicht mit Kosten verbunden.
5. Seminarunterlagen/Skripte
Die Seminarunterlagen (Veranstaltungsablauf, Hotel- und Anreiseinformationen, etc.) werden den Teilnehmenden per Email und/ oder zum Download zur Verfügung gestellt. Ein Versand von Papierdokumenten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die beka GmbH haftet nicht für die Inhalte der Seminarvorträge oder der begleitenden Skripte, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden der beka GmbH oder eines Erfüllungsgehilfen der beka GmbH vorliegt.
6. Copyright/Urheberschutz
Für alle von der beka GmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen und sonstige Druckerzeugnisse verbleiben alle Urheber-, Nutzungs- Verwertungs- und sonstigen Schutzrechte bei der beka GmbH bzw. den Referierenden. Die Seminarunterlagen / Skripte stehen exklusiv nur den Teilnehmenden zur Verfügung. Weder der Kunde noch der jeweils Teilnehmende ist berechtigt, die zur Verfügung gestellten Unterlagen im Internet, in Intranets und in Extranets Dritter zur Verwertung oder zur Verfügung zu stellen. Auch jede sonstige Vervielfältigung und/oder Verbreitung der zur Verfügung gestellten Unterlagen ist dem Kunden und den Teilnehmenden verboten.
7. Eigentumsvorbehalt
Die beka GmbH behält sich bei allen Lieferungen von Lehrmaterialien und Veröffentlichungen das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden/Teilnehmenden vor. Ein Weiterverkauf von Lehrgangsunterlagen ist nicht zulässig.
8. Vergütung
Die Kosten für eine Veranstaltung setzen sich aus der Teilnahmegebühr (TN-Gebühr) und den Übernachtungskosten inkl. Frühstück zusammen. In der Teilnahmegebühr sind die Seminarunterlagen/Skripte enthalten, soweit nichts anderes in der Seminarankündigung vereinbart ist. Die detaillierten Kosten sind der jeweiligen Seminarankündigung zu entnehmen. Alle Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Erstattung für nicht eingenommene Mahlzeiten/Leistungen kann nicht erfolgen. Auch eine nur teilweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr und der Tagungspauschale. Die Kosten für die Veranstaltung stellt die beka GmbH dem Teilnehmenden nach Seminarteilnahme in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt per Email. Papierrechnungen werden nur in Ausnahmefällen erstellt und versendet. Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug bei Rechnungsstellung fällig und auf das folgende Konto der beka GmbH zu entrichten:
Deutsche Kreditbank AG Berlin IBAN: DE23120300000018406827
9. Hotelbuchungen
In den Tagungsstätten/Hotels steht ein in der Regel ausreichendes Kontingent an Einzelzimmern mit DU/WC bereit. Die Buchung erfolgt grundsätzlich über die beka GmbH, die insoweit vom Kunden/Teilnehmenden bevollmächtigt wird. In Einzelfällen und nach Anmeldeschluss der jeweiligen Veranstaltung kann eine Buchung im Hotel nicht durch die beka GmbH garantiert werden. Zusätzliche Buchungen bzw. Änderungen der Buchungsdaten sind bei der beka GmbH anzuzeigen. Die beka GmbH stimmt dies dann mit dem jeweiligen Hotel ab. Die Übernachtungskosten inkl. Frühstück werden den Teilnehmenden durch die beka GmbH mit der Teilnahmegebühr nach Seminarteilnahme in Rechnung gestellt. Bei etwaigen Beanstandungen/Unstimmigkeiten betreffend die Hotelreservierungen wird die beka GmbH eine Klärung vermitteln. Im Streitfalle verbleibt es aber hinsichtlich der Rechte und Pflichten aus Hotelreservierungen dabei, dass diese die ausschließlich zwischen Hotel und Kunden zu klären sind.
10. Rücktritt durch den Teilnehmenden
Der Teilnehmende kann, soweit er Vertragspartner ist, jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die Stornierung ist schriftlich bei der beka GmbH anzuzeigen. Eine Stornierung bis 28 Tage vor der Veranstaltung ist für den Teilnehmenden kostenfrei. Bis sieben Tage vor der Veranstaltung werden 50 % der Teilnahmegebühr berechnet. Im Anschluss wird die volle Teilnahmegebühr sowie jeweils etwaige Hotelausfallkosten berechnet, wobei es dem Teilnehmenden vorbehalten bleibt, nachzuweisen, dass die beka GmbH wesentliche Aufwendungen aufgrund der Stornierung erspart hat oder keine oder wesentlich niedrigere Hotelausfallkosten entstanden sind. Eine kostenfreie Stornierung aufgrund von Anweisungen des Unternehmens des Teilnehmenden ist nicht möglich. Die Stornierung ist schriftlich vorzunehmen. Bei Nichterscheinen ohne Stornierung werden die gesamte Teilnahmegebühr sowie die Hotelausfall-/Übernachtungskosten inkl. Frühstück berechnet wobei es dem Teilnehmenden vorbehalten bleibt, nachzuweisen, dass die beka GmbH wesentliche Aufwendungen erspart hat oder keine oder wesentlich niedrigere Hotelausfallkosten entstanden sind. Ein teilweiser/tageweiser Rücktritt von einer Veranstaltung sowie eine teilweise/tageweise Ersatzteilnahme sind nur nach Rücksprache mit der beka GmbH möglich. Eine Umbuchung auf einen anderen Teilnehmenden oder auf eine andere Veranstaltung ist möglich. Die Rechnungsstellung erfolgt aus organisatorischen Gründen an den ursprünglichen Teilnehmer und zur ursprünglich gebuchten Veranstaltung, sofern diese stattfindet.
11. Stornierung von Inhouse-Veranstaltungen
Bei Stornierung einer Inhouse-Veranstaltung, die innerhalb von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der beka GmbH eingehen, sind vom Kunden 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen zzgl. bereits entstandener Reisekosten bzw. Stornierungskosten für Reise und Unterbringung der Referierenden. Eine Terminverschiebung ist nach vorheriger Abstimmung mit der beka GmbH möglich. Der beka GmbH sind die Namen der Teilnehmenden im Vorfeld der Veranstaltung mitzuteilen.
12. Absagen und notwendige Änderungen durch die beka GmbH
Absage von Seminaren/Veranstaltungen aus wichtigem Grund, z.B. bei Ausfall bzw. Erkrankung eines Referierenden, Hotelschließung und höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe muss die beka GmbH sich vorbehalten. Im Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl oder aus organisatorischen Gründen erfolgt die Absage nach Anmeldeschluss, jedoch nicht später als 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung. Muss die beka GmbH ein Seminar aus diesen Gründen absagen, so erfolgt dies umgehend in Textform. In diesen Fällen ist der Kunde oder Teilnehmer weder zur Entrichtung der Vergütung noch zur Annahme eines Alternativangebots verpflichtet, soweit sich nicht aus den nachstehenden Absätzen etwas anderes ergibt.
Die beka GmbH ist auch berechtigt, Seminare/Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verändern. Die beka GmbH wird den Kunden/die Teilnehmenden über notwendige Änderungen des Programms, insbesondere über einen Referentenwechsel, unverzüglich in Textform informieren. Solche geringfügigen Änderungen, insbesondere Referentenwechsel, geringfügige Zeitverschiebungen an Seminartagen oder Raumwechsel am selben Ort berechtigen den Kunden/Teilnehmer nicht zum Rücktritt, es sei denn er widerspricht unverzüglich in Textform unter Nachweis, dass die Änderungen zu wesentlichen Nachteilen/Mehrkosten beim Kunden/Teilnehmer führen.
Die beka GmbH ist auch berechtigt, statt einer geplanten Präsenzveranstaltung diese Veranstaltung rein digital durchzuführen. Wenn gesetzliche oder behördliche Anordnungen die Teilnahme an der Veranstaltung erschweren, einschränken oder ausschließen, ist der Rücktritt für den Kunden/Teilnehmenden ausgeschlossen, soweit die digitale Veranstaltung von der beka GmbH zu den für die ursprüngliche Präsenzveranstaltung vorgegebenen Zeiten unter üblichen Voraussetzungen (z.B. derzeit Teams, Zoom, Skype, Webex oder ähnliche Anwendungen.) angeboten wird. Die Regelungen für Teilnehmende gem. Ziff.10 bleiben unberührt.
Eventuelle Ansprüche des Tagungshotels aus Zimmerbuchungen, die durch die beka GmbH bei Absagen der Veranstaltung erfolgt sind, werden ausgeglichen. Weitergehende Ansprüche der Kunden/Teilnehmer aufgrund der Absage oder der Veränderung/Verlegung von Veranstaltung sind, ausgeschlossen außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der beka GmbH. Dies haben die Teilnehmenden auch bei der Buchung von Flug- oder Bahntickets zu beachten, die vor einer Teilnahmebestätigung der beka GmbH durch sie selbst gebucht wurden.
13. Pflichten der Kunden/Teilnehmenden
Dritten darf von Teilnehmenden kein Zugang zu Online- oder Live-Veranstaltungen ermöglicht werden. Eine Vertretung des Teilnehmenden durch einen Dritten bzw. eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Teilnehmenden auf einen Dritten für einzelne Veranstaltungen ist ohne vorherige Zustimmung der beka GmbH unzulässig
Bei digitaler Teilnahme an hybriden bzw. voll-digitalen Veranstaltungen ist es Sache des Teilnehmenden, für die notwendige Hardware sowie einen jederzeit funktionstüchtigen Internetanschluss und eine Zugriffsmöglichkeit auf die verwendete Software, die von der beka GmbH im Vorfeld der Veranstaltung bekanntgeben wird, zu sorgen.
Teilnehmende sind verpflichtet, die aktuellen Geschäftsanweisungen der beka GmbH (insbesondere Hygieneschutzmaßnahmen usw.) – nach deren Bekanntgabe – zu beachten.
Kunden sind verpflichtet und im Namen der beka GmbH berechtigt, die Teilnehmer der von Ihnen jeweils gebuchten Veranstaltung gegenüber der beka GmbH auf sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen für Teilnehmende festgehaltenen Bedingungen zu verpflichten. Für etwaige Nachteile der beka GmbH aus der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung haftet der Kunde.
14. Leistungen durch Dritte
Die beka GmbH ist berechtigt, Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
15. Haftung/Verjährung
Soweit in diesen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, wird die Haftung von beka GmbH gegenüber Kunden und Teilnehmern ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
· Fälle grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens der beka GmbH, deren gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen;
· Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
· Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
· Haftung wegen von der beka GmbH gemachten Zusicherungen oder gegebenen Garantien.
Für Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsbestimmungen. Alle anderen Ansprüche des Kunden/Teilnehmenden verjähren in 12 Monaten.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Wenn es sich bei dem Kunden/Teilnehmenden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, so ist Köln Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis, soweit kein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand für die Streitigkeit gegeben ist.
Hat der Teilnehmende keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der ausschließlicher Gerichtsstand Köln vereinbart. Dies gilt auch für den Fall, dass der Teilnehmende nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt.
Stand Juli 2024
beka GmbH, Christophstr. 15-17, 50670 Köln, Amtsgericht Köln, Registernr. HRB 10190,
Steuernummer 215/5904/0482USt.ID-Nr.: DE 122 777 321
Geschäftsführer: Dr. Robert Coenen Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dipl.-Inform. (FH) Martin in der Beek